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Veröffentlicht am 16. November 2016

Fernmeldeüberwachung in Strafverfahren: Bundesrat verbessert Kostendeckungsgrad

Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat will den seit Jahren tiefen Grad der Kostendeckung im Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) verbessern. Er hat deshalb beschlossen, die Gebühren für Überwachungsmassnahmen, die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Klärung von Straftaten anordnen, auf den 1. Januar 2017 um fünf Prozent zu erhöhen. Das Gebührenvolumen steigt so voraussichtlich um rund 0,8 Millionen Franken. Namentlich die Kantone werden auf diese Weise stärker in die Pflicht genommen. Die Erhöhung ist Teil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019.