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Veröffentlicht am 16. November 2016

Bussen und Bestechungsgelder sollen steuerlich nicht abziehbar sein

Bern, 16.11.2016 - Unternehmen sollen finanzielle Sanktionen mit Strafzweck und Bestechungsgelder nicht von den Steuern abziehen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen verabschiedet. Mit der Vorlage soll die Motion Luginbühl «steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen» (Mo. 14.3450) umgesetzt werden.