Opferhilfe: Stellung der Opfer bei Strafbefehlen verbessern
Bern, 23.11.2016 - Bei der Opferhilfe gibt es keinen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf. Verbesserungen sind jedoch möglich und bereits vorgeschlagen. Einige davon werden in der laufenden Revision der Strafprozessordnung geprüft. Dabei geht es namentlich darum, die Stellung des Opfers im Strafbefehlsverfahren zu verbessern.