Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll ausgedehnt werden
Bern, 23.11.2016 - Die Verrechnungssteuer soll künftig auch dann zurückerstattet werden, wenn in der Steuererklärung versehentlich nicht deklarierte Einkünfte nachträglich gemeldet werden. Dies allerdings nur bei noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes auszuarbeiten.