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Veröffentlicht am 2. Dezember 2016

Bessere Telekom-Grundversorgung und schnellerer Internetzugang

Bern, 2.12.2016 - Festnetztelefonie, Internetzugang oder eine Kombination der beiden: Die Schweizer Haushalte haben bald die Wahl zwischen diesen drei Grundversorgungsangeboten. Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, die den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2018 definiert. Ab dann werden die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse durch einen multifunktionalen Anschluss ersetzt. Ausserdem werden die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang auf 3000/300kbits/s erhöht und die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Es wird nun die Aufgabe der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) sein, die Grundversorgungskonzession, die Ende 2017 ausläuft, neu zu vergeben.