Änderungen bei erstmaligen Ausbildungen in der IV
Bern, 2.12.2016 - Die Invalidenversicherung spricht die niederschwelligen beruflichen Ausbildungen für junge Versicherte mit Behinderung ab sofort grundsätzlich für eine Dauer von zwei Jahren zu. Damit passt sie ihre Praxis an einen aktuellen Entscheid des Bundesgerichts an. Bisher bewilligte die IV in der Regel eine einjährige Ausbildung, die um ein Jahr verlängert wurde, wenn sich gute Aussichten auf eine künftige Erwerbsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt ergaben.