Grünes Licht für die Vernehmlassung zu einem neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung
Bern, 28.9.2001 - Mit dem zur Vernehmlassung freigegebenen neuen Hochschulartikel sollen die mit dem Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 eingeleiteten Reformen eine gesicherte Verfassungsgrundlage erhalten. Gleichzeitig soll eine günstige Ausgangsposition für weitere Entwicklungen im schweizerischen Hochschulbereich geschaffen werden. Der vorgeschlagene Hochschulartikel verpflichtet Bund und Kantone programmatisch dazu, ihre Hochschulpolitiken landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Neu wird auch die Zielsetzung der hochschulpolitischen Steuerung definiert. Im Vordergrund steht die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, auf deren Basis die Hochschulen selber die Qualität von Lehre und Forschung sicherstellen können.