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Veröffentlicht am 9. Dezember 2016

Bundesrat genehmigt neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen

Bern, 9.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 6.0 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler sowie in Geburtshäusern. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Tarifstruktur weiter differenziert werden muss.