Mindestlohn für Hausangestellte wird angepasst
Bern, 9.12.2016 - Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird nochmals um drei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 entschieden. Gleichzeitig soll der Mindestlohn angepasst werden. Die Verlängerung wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2019.