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Veröffentlicht am 13. Dezember 2016

Einsparungen durch Sofortmassnahmen in der Mittel- und Gegenständeliste

Bern, 13.12.2016 - Auf Anfang 2017 werden verschiedene Höchstvergütungsbeträge in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) gesenkt. Dazu gehören etwa die maximalen Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an Blutzuckerteststreifen oder an Lichttherapie-Lampen. Die Sofortmassnahmen führen zu Einsparungen von mehreren Millionen Franken und sind ein weiterer Schritt im Rahmen der Gesamtrevision der MiGeL. Weitere Anpassungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffen unter anderem schwangere Frauen: Sie können alle vorgesehenen Kontrolluntersuchungen künftig auch von Hebammen durchführen lassen.