Anpassung der Wehrpflichtersatzabgabe an die Weiterentwicklung der Armee
Bern, 11.1.2017 - Im Zuge der Weiterentwicklung der Armee (WEA) soll auch die Wehrpflichtersatzabgabe an die Dienstpflichtdauer angepasst werden. Eine Abschluss-Ersatzabgabe soll sodann bei jenen erhoben werden, die nicht sämtliche Diensttage geleistet haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2017 beschlossen, zu diesen und weiteren Änderungen des Wehrpflichtersatzgesetzes (WPEG) die Vernehmlassung zu eröffnen. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2019 in Kraft treten.