BAV beurteilt Löhne der italienischen Lokführer bei Crossrail als branchenüblich
Bern, 12.1.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert die Arbeitsbedingungen bei Schweizer Unternehmen im internationalen Schienengüterverkehr erhoben. Auf dieser Basis beurteilt es die Löhne der italienischen Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und damit gesetzeskonform.