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Veröffentlicht am 12. Januar 2017

BAV beurteilt Löhne der italienischen Lokführer bei Crossrail als branchenüblich

Bern, 12.1.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert die Arbeitsbedingungen bei Schweizer Unternehmen im internationalen Schienengüterverkehr erhoben. Auf dieser Basis beurteilt es die Löhne der italienischen Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und damit gesetzeskonform.