Kinder der dritten Ausländergeneration erleichtert einbürgern
Bern, 13.1.2017 - Jede vierte Ausländerin und jeder vierte Ausländer ist in der Schweiz geboren. Manche von ihnen haben einen Vater, eine Mutter oder sogar Grosseltern, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. Diese Enkelkinder der Einwanderer sind Teil der hiesigen Gesellschaft. Ausländerinnen und Ausländer sind sie nur noch auf dem Papier. Am 12. Februar entscheiden Volk und Stände über die erleichterte Einbürgerung junger, gut integrierter Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM unterstützt die Verfassungsänderung, denn es ist Zeit, dass die Schweiz ihre Kinder anerkennt!