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Veröffentlicht am 1. Februar 2017

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Bern, 1.2.2017 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.