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Veröffentlicht am 1. Februar 2017

Ausführungsbestimmungen zur neuen Landesverweisung verabschiedet

Bern, 1.2.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 die Ausführungsbestimmungen zur neuen Landesverweisung verabschiedet. Die umfangreichen Anpassungen und Ergänzungen von vierzehn Verordnungen treten am 1. März 2017 in Kraft. Damit werden auch die Voraussetzungen für eine Statistik zur Landesverweisung geschaffen.