Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Februar 2017

Der Bund will pflegende und betreuende Angehörige finanziell und zeitlich entlasten

Bern, 1.2.2017 - Wer ein krankes Familienmitglied pflegen muss, soll sich an seinem Arbeitsplatz kurzzeitig freistellen lassen können. Für Eltern mit schwer kranken Kindern soll zudem ein länger dauernder Betreuungsurlaub eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.