Mitteilung-004-DVS-2017-d vom 01.02.2017 - Rückforderung von Verzugszinsen beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer
Bern, 1.2.2017 - Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession die Bestimmungen im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) betreffend das Meldeverfahren angepasst. Die Bestimmungen treten auf den 15. Februar 2017 in Kraft. Diese Mitteilung bestimmt die anwendbaren Fälle und beschreibt das Vorgehen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.