Ausbildungszulagen: Erhöhung der Altersgrenze nicht erforderlich
Bern, 15.2.2017 - Aufgrund zweier Postulate hat der Bundesrat die Gesetzgebung über die Familienzulagen überprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Altersgrenze von 25 Jahren für Ausbildungszulagen nicht erhöht werden soll. Zudem ist er der Ansicht, dass Familienleistungen von internationalen Organisationen für ihre Beschäftigten in der Schweiz vereinbar sind mit dem Grundsatz, dass für ein Kind nur eine Zulage ausbezahlt werden darf. Der Bundesrat hat den Bericht zu diesen Fragen an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 verabschiedet.