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Veröffentlicht am 15. Februar 2017

Details zur Auszahlung der Solidaritätsbeiträge festgelegt

Bern, 15.2.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Details zur Auszahlung der Solidaritätsbeiträge an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in einer Verordnung geregelt. Die Verordnung tritt zusammen mit dem neuen Gesetz, welches das Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative verabschiedet hat, auf den 1. April 2017 in Kraft.