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Veröffentlicht am 16. Februar 2017

Öffentlichkeitsprinzip: das Beschaffungswesen muss transparent bleiben

Bern, 16.2.2017 - Der Bundesrat möchte sämtliche Dokumente in Verbindung mit Beschaffungsverfahren des Bundes dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes entziehen. Dies hat er an seiner gestrigen Sitzung entschieden. Sollte das Parlament diesem Entscheid folgen, wird es der Bevölkerung und den Medien bald nicht mehr möglich sein, durch Einblick in die entsprechenden Dokumente nachzuvollziehen, wie die Behörden beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen mit Steuergeldern umgehen.