WEKO - Gegen Beschränkungen des interkantonalen Marktzugangs
Bern, 20.2.2017 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin untersucht, ob die Zulassungsverfahren für ausserkantonale Unternehmen und Selbstständigerwerbende mit dem Binnenmarktgesetz übereinstimmen. Sie kam dabei zum Schluss, dass der Marktzugang für Sicherheitsdienste, das Gastgewerbe, Kinderbetreuung, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie für Treuhänder immer noch durch kantonale Regulierungen behindert wird. Die WEKO empfiehlt den Kantonen, die Zulassungsverfahren mit dem Gesetz in Einklang zu bringen.