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Veröffentlicht am 22. Februar 2017

Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts soll revidiert werden

Bern, 22.2.2017 - Sozialversicherungen sollen Observationen durchführen können. Dazu will der Bundesrat im Sozialversicherungsrecht eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen. Zudem sollen die Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst sowie der Vollzug optimiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) eröffnet.