Anpassung der Gesetzgebung für Flüssiggasanlagen
Bern, 22.2.2017 - Für die Herstellung, den Betrieb und die Wartung von Flüssiggasanlagen, die heute in Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) und der Suva geregelt sind, ist eine spezifische Rechtsgrundlage erforderlich. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. April 2017 in Kraft.