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Veröffentlicht am 24. Februar 2017

Fast-Track-Asylverfahren wird auf Guinea ausgeweitet

Bern-Wabern, 24.2.2017 - Guinea ist eines der Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz. Die Zahl der Asylgesuche guineischer Staatsangehöriger hat seit Sommer 2016 zugenommen, gleichzeitig haben diese erfahrungsgemäss einen sehr geringen Schutzbedarf. Deshalb hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 21. Februar 2017 beschlossen, das sogenannte Fast-Track-Verfahren neu auch für Asylsuchende aus Guinea anzuwenden. Es bezweckt die beschleunigte Behandlung schwach begründeter Asylgesuche von Personen aus Ländern mit geringer Schutzquote.