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Veröffentlicht am 27. Februar 2017

BAV schickt Definition und Zielbild für Eisenbahn-Fernverkehr in Konsultation

Bern, 27.2.2017 - Der Eisenbahn-Fernverkehr ist historisch gewachsen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat ihn nun auf Basis des Raumkonzepts Schweiz klar definiert und vom regionalen Personenverkehr abgegrenzt. Der Fernverkehr hat die Aufgabe, die verschiedenen Regionen der Schweiz miteinander und mit dem Ausland zu verbinden. Um die raumplanerischen Ziele zu unterstützen und Verkehr und Siedlung aufeinander abzustimmen, soll der Fernverkehr in ein Basis- und ein Premiumnetz unterteilt werden. Abgestufte Vorgaben zu Haltepolitik, Verpflegung, Zugbegleitung und weiteren Kriterien dienen dazu, den Nutzen für die Kunden zu erhöhen. Das BAV hat am 27. Februar 2017 den Kantonen die neuen Grundsätze zur Vorkonsultation zugestellt. Welche Elemente bereits bei der Neuvergabe der Konzession auf Ende 2017 umgesetzt werden, wird im Rahmen des anstehenden Konzessionsverfahrens geprüft.