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Veröffentlicht am 10. März 2017

Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Bern, 10.3.2017 - Das Parlament hat im Herbst 2015 das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) verabschiedet. Das dagegen gerichtete Referendum wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 abgelehnt. Nun schickt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 die zum neuen Nachrichtendienstgesetz gehörige Verordnung über die Aufsicht in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Juni 2017.