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Veröffentlicht am 23. März 2017

BJ bewilligt Auslieferung einer ETA- Aktivistin

Bern, 23.3.2017 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung einer ETA-Aktivistin an Spanien bewilligt. Alle Voraussetzungen für die Auslieferung sind erfüllt. Zudem konnte die ETA-Aktivistin nicht glaubhaft darlegen, dass sie in Spanien tatsächlich gefoltert worden ist und dass die spanischen Behörden ihre Vorwürfe nicht ernsthaft untersucht haben. Der Auslieferungsentscheid des BJ kann innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht angefochten werden.