Schutz von Kindern und Erwachsenen: Nahestehende Personen stärker einbeziehen
Bern, 29.3.2017 - Wenn Kinder und Erwachsene in schwierigen persönlichen Situationen Schutz oder Beistand brauchen, können nahestehende Personen eine wichtige Rolle spielen. Der Bundesrat will deshalb abklären, wie der Einbezug nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbessert werden kann. Zudem will der Bundesrat prüfen lassen, ob das Vorgehen bei Gefährdungsmeldungen konkreter geregelt werden muss. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird diese Arbeiten zusammen mit den Kantonen, Fachleuten aus der Praxis und den betroffenen Kreisen durchführen.