Vernehmlassung zum Bürgschaftswesen
Bern, 5.4.2017 - Der Bundesrat hat am 5. April 2017 die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen sowie zur Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum eröffnet. Künftig sollen Bürgschaften im Rahmen des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens bis zu einer Million Franken gewährt werden können. Das Instrument der Bürgschaften und Zinskostenbeiträge im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum soll abgeschafft werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.