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Veröffentlicht am 12. April 2017

Bundesrat für befristete Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Bern, 12.4.2017 - Der Bundesrat ist mit einer weiteren befristeten Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 einverstanden. An seiner Sitzung vom 12. April hat er seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments verabschiedet.