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Veröffentlicht am 26. April 2017

Einfach, rasch und einheitlich: Ordnungsbussen künftig auch ausserhalb des Strassenverkehrs

Bern, 26.4.2017 - In Zukunft sollen neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 eine entsprechende Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. August 2017. Der Bundesrat plant, die OBV mit dem totalrevidierten Ordnungsbussengesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen.