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Veröffentlicht am 21. Juni 2017

Der Umgang mit Arzneimitteln soll einfacher werden, aber sicher bleiben

Bern, 21.6.2017 - Der Bundesrat hat am 21. Juni 2017 die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Heilmittelgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Mit den neuen Bestimmungen soll der Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln erleichtert werden. Zudem wird der Umgang mit Rabatten und Boni transparenter gemacht. Die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungen des Bundesrates und des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic dauert bis am 20. Oktober 2017.