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Veröffentlicht am 11. Mai 2017

Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr auch 2016

Biel/Bienne, 11.5.2017 - Die Schweizerische Post hat die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs auch im vergangenen Jahr gesetzeskonform angeboten. Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen für die Bevölkerung liegt über den Vorgaben des Bundesrates. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach der Prüfung des Jahresberichts der Post über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrages.