Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister wird revidiert
Bern, 9.6.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 die Gesamtrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) gutgeheissen. Mit der Revision werden die Anforderungen des neuen Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) erfüllt und der Aufbau und die Nutzung des Registers verbessert. Die Revision tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Damit wird swisstopo ab 2020 zwei neue amtliche Register schaffen: das Strassen- und das Gebäudeadressenverzeichnis.