Psychiatrische Einrichtungen: Handlungsbedarf bei der Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben
Bern, 20.6.2017 - In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht liefert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter erste Erkenntnisse über die von ihr überprüfte Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben in psychiatrischen Einrichtungen. Handlungsbedarf ortet die Kommission insbesondere bei der Anordnung der Behandlungen ohne Zustimmung und der bewegungseinschränkenden Massnahmen. Ein weiteres Augenmerk legte die Kommission zudem auf die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen im asyl- und ausländerrechtlichen Bereich. Im Rahmen ihrer Kontrollbesuche stellte sie zudem mit Zufriedenheit fest, dass ihren Empfehlungen weitgehend Rechnung getragen wurde und in einzelnen Justizvollzugseinrichtungen namentlich die materiellen Haftbedingungen massgeblich verbessert wurden.