Neue Anreize zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln
Bern, 22.6.2017 - Für Kinderarzneimittel soll künftig ein längerer Patentschutz gelten. Damit sollen Anreize geschaffen werden zur Entwicklung von Arzneimitteln, die auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten sind. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 22. Juni 2017 die nötige Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente in eine Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Oktober 2017.