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Veröffentlicht am 27. Juni 2017

WEKO passt Behandlung von Vertikalabreden an Gaba-Urteil an

Bern, 27.6.2017 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden dem Gaba-Urteil des Bundesgerichts angepasst. Zudem hat die Wettbewerbsbehörde als Auslegehilfe dazugehörige Erläuterungen verabschiedet.