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Veröffentlicht am 28. Juni 2017

Der Bundesrat zieht Bilanz über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz

Bern, 28.6.2017 - Der Bundesrat hat den Dritten Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) verabschiedet, der im November 2017 dem UNO-Menschenrechtsrat vorgelegt werden soll. Der Bericht zieht Bilanz über die Menschenrechtssituation in der Schweiz und die wichtigsten Massnahmen, die in den vergangenen Jahren in diesem Bereich ergriffen wurden.