Bundesrat belässt die AHV/IV-Renten auf dem heutigen Stand
Bern, 5.7.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2018 beizubehalten. Damit folgt er der Empfehlung der Eidg. AHV/IV-Kommission. Die Anpassung der Renten der 1. Säule hängt von der Entwicklung von Löhnen und Preisen ab. Diese ist bei beiden Indizes derzeit nur schwach und begründet eine Rentenerhöhung nicht genügend. Damit bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.