Sozialhilfestopp bei Nichteintretensentscheiden zeigt beabsichtigte Wirkung
Bern-Wabern, 18.8.2006 - Der Sozialhilfeausschluss für Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist, zeigt die beabsichtigte Wirkung: Die Zahl der offensichtlich unbegründeten Gesuche wurde vermindert und Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) konnten zur Ausreise bewogen werden. Der Bestand der Personen im Asylbereich konnte so um 12.5 Prozent gesenkt und Einsparungen von 92 Millionen Franken erzielt werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht beeinträchtigt worden und der Situation von verletzlichen Personen wurde Rechnung getragen. Die Kriminalität ist gering und hat nicht zugenommen. Diese Bilanz zogen der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) Bundesrat Christoph Blocher und BFM-Direktor Eduard Gnesa anlässlich der Orientierung über die Ergebnisse des zweiten Jahresberichtes „Monitoring Nichteintretensentscheide“.