Die Invalidenversicherung verzichtet vorläufig auf Observationen
Bern, 2.8.2017 - In seinem Entscheid vom 14. Juli 2017 (9C_806/2016) kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass auch die Invalidenversicherung nicht über eine genügend klare und detaillierte gesetzliche Grundlage verfügt, um den Verdacht auf Versicherungsmissbrauch mittels Observationen abzuklären. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat darum die IV-Stellen angewiesen, vorläufig keine Observationen mehr anzuordnen und laufende Überwachungen zu beenden.