Neue relative Verbrauchswerte für den Energiekonsum im Güterverkehr
Bern, 2.8.2017 - Die Infrastrukturbetreiberinnen müssen auf das Fahrplanjahr 2019 den relativen Verbrauchswert für den Energiekonsum im Güterverkehr anpassen. Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) ordnet die Differenzierung des bisherigen pauschalen Energieansatzes an.