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Veröffentlicht am 16. August 2017

Umsetzung der steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich geht in die Vernehmlassung

Bern, 16.8.2017 - Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 die Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie präzisiert das neue Energiegesetz, das zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Liegenschaftsbesitzer vorsieht.