Steuerort für Maklerprovisionen ändert sich ab 1. Januar 2019
Bern, 16.8.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 beschlossen, eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes beim Besteuerungsort von Maklerprovisionen aus Immobiliengeschäften auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.