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Veröffentlicht am 16. August 2017

Steuerort für Maklerprovisionen ändert sich ab 1. Januar 2019

Bern, 16.8.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 beschlossen, eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes beim Besteuerungsort von Maklerprovisionen aus Immobiliengeschäften auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.