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Veröffentlicht am 30. August 2017

Die Schweiz nimmt an der Konferenz der Aarhus-Konvention teil

Bern, 30.8.2017 - Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 das Mandat der Schweizer Delegation für die sechste Vertragsparteienkonferenz der Aarhus-Konvention verabschiedet. Die Konferenz findet vom 11. bis 15. September 2017 in Budva (Montenegro) statt.