Die Wehrpflichtersatzabgabe verändert sich im Zuge der Weiterentwicklung der Armee
Bern, 6.9.2017 - Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Damit die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt wird, soll zudem eine Abschlussersatzabgabe eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die dazugehörige Botschaft gutgeheissen.