Keine Zuständigkeit der Militärjustiz im Fall des Oberfeldarztes
Bern, 22.9.2017 - Die Militärjustiz konnte im Fall des Oberfeldarztes kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen, das unter ihre Zuständigkeit fallen würde. Dies hat die Analyse der Ergebnisse des Administrativuntersuchung ergeben.