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Veröffentlicht am 22. September 2017

Keine Zuständigkeit der Militärjustiz im Fall des Oberfeldarztes

Bern, 22.9.2017 - Die Militärjustiz konnte im Fall des Oberfeldarztes kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen, das unter ihre Zuständigkeit fallen würde. Dies hat die Analyse der Ergebnisse des Administrativuntersuchung ergeben.