EU-Waffenrichtlinie: Bundesrat schickt pragmatische Lösung in die Vernehmlassung
Bern, 29.9.2017 - Der Bundesrat schickt eine pragmatische Lösung zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die Vernehmlassung. Die vorgeschlagene Lösung schöpft den bestehenden Spielraum aus und trägt der Tradition des schweizerischen Schiesswesens Rechnung. Für die Übernahme von Ordonnanzwaffen ist keine Änderung vorgesehen. Auch Sportschützen und Waffensammler dürfen weiterhin die halbautomatischen Waffen besitzen, die von der EU-Richtlinie erfasst sind. Die Vernehmlassung läuft bis zum 5. Januar 2018.