Verhandlungsrahmen für den Verhandlungsprozess von Abgeltungen und Kompensationen
Bern, 3.10.2017 - Die Standortregionen der künftigen geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle können dereinst Abgeltungen und Kompensationen erhalten. Das sieht der Sachplan geologische Tiefenlager vor, der die Suche nach Standorten für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz regelt. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Energie (BFE) beauftragt, einen Verhandlungsrahmen (Leitfaden) erarbeiten zu lassen, der den Rahmen für die Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen setzen soll. Die Delegierten der Standortregionen und -kantone sowie der entsorgungspflichtigen Kernanlagenbetreiber haben diesen Leitfaden nun verabschiedet, den sie zuvor in enger Zusammenarbeit und unter Leitung von Professor Michael Ambühl, ETH Zürich, ausgearbeitet hatten.