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Veröffentlicht am 11. Oktober 2017

Den Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking verbessern

Bern, 11.10.2017 - Der Bundesrat will die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Er hat dazu am 11. Oktober 2017 die Botschaft zu Änderungen im Zivil- und Strafrecht verabschiedet. Die Vorlage ermöglicht namentlich eine elektronische Überwachung von Rayon- oder Kontaktverboten. Zudem entlastet sie die Opfer: Diese sollen nicht mehr die ganze Verantwortung des Entscheides über eine Sistierung und Einstellung eines Strafverfahrens tragen müssen. In zwei gleichentags verabschiedeten Berichten bestärkt der Bundesrat zudem die Kantone in ihren Bestrebungen, häusliche Gewalt und Stalking mit einem Bedrohungsmanagement zu bekämpfen.